Ablauf

Nach der telefonischen Anfrage durch die Behörde und ersten Klärungen erfolgt ein erstes Treffen für die Frau/Eltern, welches dem gegenseitigen Kennenlernen dient. Im darauffolgenden Abklärungsgespräch mit der Frau/Eltern und der Vertreterin oder dem Vertreter des Sozialdienstes können gegenseitige Erwartungen angesprochen und mögliche Ziele des Aufenthaltes umrissen werden. Wenn es zur Zusammenarbeit kommt und eine Kostengutsprache vorliegt, wird der Betreuungsbeginn festgelegt. Dabei vereinbaren wir mit der Frau/mit den Eltern und der Behörde den übergeordneten Auftrag und formulieren erste konkrete Ziele. Nach drei Monaten kann in einem ersten Standortgespräch ausgetauscht, evaluiert und die Lernziele angepasst werden.

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